Mittwoch, 28. März 2012

Fui



Die Kommentare zu der Anschreibe des Oberlandesgerichts.
  • Bevor die Antragstellung gab es Kontakt zur Jugendamt. Der war aber meistens Menschenverachtend und mit Hohn und Spott verbunden.
  • Als der Fall auf Familiengericht aus meiner Stadt übertragen wurde, hat der Kontakt nach Empfehlung der Geschäftsstelle des Familiengerichts stattgefunden.
  • Es wurde von mir nie behauptet dass Kommunikation in der Zukunft nicht stattfinden oder dass es nicht aufgebaut wird, sondern dass es durch Gleichberechtigung und eine Gleichstellung, wird eine "Trennlinie zur Vergangenheit und Ablauf" gezogen werden.  Das um erst,  Möglichkeiten zu eröffnen.  Der Grund ist der Angriffe an die Würde und Beschädigungen die nicht beglichen wurden, die an meine Person verübt worden.
  •  Der Kontaktaufnahme hat staatgefunden als es möglich war. Die Tatsache war auch bei dem Jugendamt bekannt.
  •  Einen Vater kann man niemals als einer "Fremder" gegenüber eigene Kinder bezeichnen. Auch wenn man sie nie getroffen hat tragen sie seine Gene und sind seiner „Fleisch und Blut“ welches natürliche und Menschenrechte dadurch implizit vergeben sind. Dies aber wiederspricht das anstreben der feminisierte Institution den gerechten familiäre Bindung und Obhut des leibliche Vater zu bestreiten mag oder gar Grundsätzlich und gänzlich unter Frage zu stellt.  

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